Die junge Hartz-IV-Empfängerin muss nach TV-Auftritt Zuschüsse zurückzahlen

Nach ihrem TV-Auftritt bei dem RTL2-Format "Hartz aber herzlich" soll Hartz-IV-Empfängerin Alexandra Dürr nun Kitazuschüsse an ihren Arbeitgeber zurückzahlen. Mit so einer Reaktion hat sie sicher nicht gerechnet.

Die junge Hartz-IV-Empfängerin muss nach TV-Auftritt Zuschüsse zurückzahlen
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Die junge Hartz-IV-Empfängerin muss nach TV-Auftritt Zuschüsse zurückzahlen

In einem Pflegebetrieb hatte sich Alexandra Dürr etwas dazuverdient, um ihre staatlichen Leistungen aufzustocken. Von ihrem Arbeitgeber hatte sie zusätzlich insgesamt 484 Euro erhalten, um die Kitakosten für ihren Sohn abzudecken.

Doch jetzt fordert dieser Betrieb die Kosten wieder zurück, nachdem Alexandra Dürr im Fernsehen in der Sendung "Hartz aber herzlich" aufgetreten war und dort erklärt hatte, dass die Kita-Kosten vom Amt übernommen werden würden. Daraufhin ging ihr Arbeitgeber davon aus, dass sie die zusätzlichen Gelder zu Unrecht erhalten habe und fordert diese nun zurück.

In einem Schreiben an die junge Mutter, welches der Mitteldeutschen Zeitung vorliegt, heißt es:

"Aufgrund Ihrer Äußerungen im Fernsehbeitrag ,Hartz und herzlich’ mussten wir feststellen, dass Sie von der Komba ABI monatlich die Kita-Kosten in voller Höhe von 180 Euro erhalten, neben dem von uns seit 1. November 2016 an Sie monatlich geleisteten Kita-Zuschuss in Höhe von je 44 Euro. Somit erhalten Sie von uns eine Leistung, die Ihnen nicht zusteht."

Und so fordert der Arbeitgeber nun die Gesamtsumme von insgesamt 484 Euro auf einmal zurück. Doch die junge Mutter widerspricht und erklärt, dass sie von dem Geld die Tagesverpflegung ihres Sohnes bei der Kita bezahlt habe, welche nämlich nicht vom Amt abgedeckt werde.

Weil sie sich weigert, die Zuschüsse zurückzuzahlen, hat sich die 27-Jährige nun einen Anwalt genommen und erklärt: "Das würde mir sehr wehtun, 484 Euro sind viel Geld, das wir zum Beispiel für einen Urlaub verwenden könnten."

Ihr Anwalt ist der Meinung, dass Alexandra Dürr zu Unrecht aufgefordert wurde, die Zuschüsse zurückzubezahlen. Eine Stellungnahme des Pflegebetriebs liegt aktuell nicht vor. Der Vertrag der Hartz 4-Empfängerin bei der Pflegestelle ist im Oktober 2017 ausgelaufen.

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