Eine Familie aus Wolfsburg hatte Hartz-IV beantragt. Das Problem: Sie besitzt ein Fahrzeug im Wert von 11.000 Euro. Jede Person, die Hartz IV bezieht, hat ein Recht auf ein Auto im Wert von 7.500 Euro. Im Falle eines Paares, würde die Gesamtsumme 15.000 Euro betragen. Aus diesem Grund klagte die Familie.
Das Gericht folgte der Argumentation der Familie nicht: Die Mobilität solle geschützt werden, nicht ihr Vermögen. Die Familie ist somit gezwungen, dass Fahrzeug zu verkaufen und einen Teil des Erlöses für ihren Lebensunterhalt zu verwenden. Erst dann darf sie Hartz IV beziehen.