Hunde und Katzen zählen zu den absoluten Lieblingstieren der Deutschen. Fand man 2019 noch in 14,7 Millionen Haushalten ein Kätzchen, ist die Zahl 2020 um eine Million Haushalte gestiegen. Auch die Zahl der Hunde ist auf ein neues Rekordhoch gestiegen. Der Grund: Wegen Homeoffice und Kontaktbeschränkungen haben mehr Menschen Zeit für Haustiere und in vielen Fällen das Bedürfnis nach einem Gefährten.
Was kann von der Steuer abgesetzt werden?
Was viele Tierhalter unterschätzen, sind die Kosten, die nicht nur beim Kauf, sondern auch bei der Haltung eines vierbeinigen Mitbewohners anfallen. Doch es gibt gute Neuigkeiten: Viele Posten lassen sich tatsächlich von der Steuer absetzen! So zum Beispiel die Tierhaftpflicht, die als Sonderausgabe angegeben werden kann. Die Krankenversicherung für Tiere kann hingegen nicht abgesetzt werden.
Genauso wenig wie die Kosten für den Tierarzt, außer es handelt es sich um ein Tier, das wie ein Therapiehund aus beruflichen Gründen gehalten wird. Dann gibt es vom Staat Geld für den Tierarzt, Futter und Zubehör zurück. Insgesamt profitieren vor allem Besitzer von der Steuererklärung, die für ihre felligen Freunde Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Dienstleister müssen nach Hause kommen
So kann der Kauf eines Kratzbaums zwar nicht abgesetzt werden, wohl aber die Kosten für den Handwerker, der in den eigenen vier Wänden einen solchen zimmert oder die Katzenklappe einbaut. 20 Prozent des Arbeitslohns in Höhe von bis zu 6000 Euro kann als Handwerkerleistung abgesetzt werden.
Wer Hilfe bei der Pflege seines Haustiers braucht, während des Urlaubs auf einen Tiersitter angewiesen ist oder den Hundefrisör ruft, kann ebenfalls von steuerlichen Vorteilen profitieren. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Service zu Hause in Anspruch genommen wird. Das Haustier darf also nicht in den Hundesalon oder zum Sitter gebracht werden.
Bei so vielen Vorteilen lohnt es sich also fast doppelt, einen Vierbeiner zu adoptieren.