Kevin Spacey: Jury zieht sich zur Urteilsfindung zurück

Eine Entscheidung naht im Fall Kevin Spacey. Die Jury hat sich nach der Verhandlung gegen den Darsteller wegen sexuellen Missbrauchs zur Urteilsfindung zurückgezogen. Vier Männer werfen dem Schauspieler Übergriffe vor.

Kevin Spacey: Jury zieht sich zur Urteilsfindung zurück
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Kevin Spacey: Jury zieht sich zur Urteilsfindung zurück

Im Prozess gegen Kevin Spacey (63) in London naht eine Entscheidung. Die Geschworenen haben sich laut Medienberichten zurückgezogen, um über die neun Anklagepunkte zu beraten. Am Montag konnte die Jury sich noch nicht auf ein Urteil einigen. Die Entscheidung wurde vertagt.

Der Prozess gegen Kevin Spacey war vor gut einem Monat gestartet. Vier Männer werfen dem Schauspieler sexuelle Belästigung vor. Die Fälle sollen sich zwischen 2001 und 2013 in London und in Gloucestershire zugetragen haben. Der US-Amerikaner war von 2004 bis 2012 künstlerischer Leiter im Old Vic Theather in London, lebte zeitweilig in der Metropole.

Drei der mutmaßlichen Opfer sprachen vor Gericht von ungewollten sexualisierten Berührungen durch den Star. Er solle ihnen zwischen die Beine gegriffen haben - "wie eine Kobra" habe er zugriffen, sagte einer der Männer aus.

"Romantische" und "ungeschickte" Berührungen: Kevin Spacey vor Gericht

In Bezug auf ein mutmaßliches Opfer sprach Kevin Spacey vor Gericht von einer "irgendwie intimen" Freundschaft und von "romantischen" Berührungen. In einem anderen Fall räumte der Darsteller einen "ungeschickten Annäherungsversuch" ein. Er habe aber aufgehört, als der Mann darum bat. Das hatte der Zeuge auch so ausgesagt. Den Vorwurf des dritten Anklägers wies Spacey als "Wahnsinn" zurück.

Der vierte verhandelte Fall geht über ungebetene Berührungen hinaus. Der Kläger wirft Kevin Spacey vor, ihn unter Drogen gesetzt zu haben. Als er in Spaceys Wohnung aufgewacht war, habe er gemerkt, dass dieser sexuelle Handlungen an ihm vornahm. Spacey bezeichnete den "intimen Moment" jedoch als konsensuell.

Kevin Spacey bezeichnete sich als nicht-schuldig in allen vier Fällen.

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