Darf ein Journalist mein Gesicht filmen oder ist das verboten?

Es gibt kaum jemanden, der es nicht gesehen hat: Das Video eines Pegida-Demonstranten, der in Sachsen ein Kamerateam des ZDF anpöbelt, geht diese Woche viral. Doch dürfte es überhaupt im Umlauf sein? Nein, findet der Demonstrant. Er beschwert sich, dass überhaupt gefilmt wird und ruft die Polizei hinzu. Seitdem beschäftigt eine Frage das Internet, auf die niemand so recht eine Antwort zu haben scheint: Darf ein Journalist mein Gesicht filmen oder ist das verboten? Wir haben die wichtigsten Regelungen zusammen gefasst:

Darf ein Journalist mein Gesicht filmen oder ist das verboten?
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Darf ein Journalist mein Gesicht filmen oder ist das verboten?

Was ist bei der berüchtigten Pegida-Demonstration passiert?

Ein Fernsehteam des ZDF filmt bei einer Pegida-Demonstration in die Menge der Teilnehmer. Ein genervter Demonstrant mit auffälligem Deutschland-Hütchen fordert die Journalisten dazu auf, ihre Kamera auszuschalten. Die weigern sich jedoch und wollen weiter ihrer Arbeit nachgehen. Der Mann, der noch dazu Mitarbeiter des Landeskriminalamtes ist, schaltet daraufhin wütend die sächsiche Polizei ein.

Und die hält das Team vom Weiterdrehen ab. Die Mitarbeiter des ZDF fühlen sich daraufhin in ihrer Arbeit eingeschränkt. Der Chefredakteur Peter Frey spricht sogar von einer „klaren Einschränkung der freien Berichterstattung.“ Hat er Recht? Das sagt das Gesetz:

Wo darf gefilmt werden?

In allen öffentlichen Bereichen, also auch auf Straßen und Plätzen, darf ohne ausdrückliche Genehmigung gefilmt werden. Selbst wenn dabei im Hintergrund Privathäuser oder Grundstücke zu sehen sind. Auf Privatgrundstücken selbst brauchen Journalisten eine ausdrückliche Genehmigung – auch wenn die Orte öffentlich zugänglich sind, wie etwa Supermärkte oder Schulen.

Wer darf gefilmt werden?

Isabelle Fried, Juristin des Hessischen Rundfunks, sagt gegenüber des Senders: „Wenn ich eine Person vor die Linse bekomme, muss ich mir hier grundsätzlich eine Einwilligung einholen.“ Und das gilt auch auf öffentlicher Straße. Wenn eine Person keine Einwilligung gibt, gezeigt zu werden, muss sie verpixelt werden.

Das sind die wichtigsten Ausnahmen:

Wie kann es dann überhaupt sein, dass es Videos und Berichte von Demonstrationen und ähnlichen Veranstaltungen gibt? Es gibt eine wichtige Ausnahmeregelung, die solche Fälle betrifft. Wer Bilder und Filme aus dem Bereich der sogenannten „Zeitgeschichte“ anfertigt, braucht keine Genehmigung! Der Begriff umfasst Themen, die von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse sind und über die die Öffentlichkeit informiert sein will. Das können Reden von wichtigen Politikern sein, gilt aber auch für Demonstrationen, Veranstaltungen, Konzerte etc.

Und auch beim Filmen von Menschen gibt es eine Ausnahme: Wenn eine Person auf einem Bild nicht im Mittelpunkt steht, sondern nur als eine Art Nebendarsteller zu sehen ist, ist ebenso keine Genehmigung nötig. Wenn etwa Touristen neben dem Brandenburger Tor stehen, darfst du es trotzdem filmen und fotografueren. Auch bei einer Demonstration geht es darum, das Geschehen beim Protest festzuhalten. Man braucht keine Einwilligung für das Filmen von Menschenmassen, solange eine Person nicht einzeln in den Mittelpunkt gerückt wird.

Unser Fazit:

Das ZDF Team darf also grundsätzlich auf jeden Fall die Pegida-Demonstration filmen! Besonders infrage gestellt wird daher momentan das Verhalten der Polizei. Oder haben die Journalisten den Pöbler zu sehr in den Mittelpunkt gerückt? Bei einem gemeinsamen Gespräch soll die Angelegenheit nun aufgeklärt werden.

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