Romy Schneiders Ex-Mann verliert vor Gericht: "Ich wollte ihre Ehre retten"

Daniel Biasini kämpft vor Gericht gegen Publizistin Alice Schwarzer. Die soll in ihrem Buch Romy Schneider intime Lügen über die Schauspiel-Ikone verbreitet haben. Doch die Richter sehen das anders.

Vergeblich kämpft Romy Schneiders Ex-Mann Daniel Biasini über angebliche Lügen in Alice Schwarzers Buch
© Sunset Boulevard@Getty Images
Vergeblich kämpft Romy Schneiders Ex-Mann Daniel Biasini über angebliche Lügen in Alice Schwarzers Buch

Wieder muss der Ex-Mann von Romy Schneider, Daniel Biasini, eine Niederlage vor Gericht einstecken. Vergeblich hat er gegen angebliche Lügen im Buch Romy Schneider intime von Publizistin Alice Schwarzer gekämpft. "Ich wollte Romys Ehre retten", sagt er der Bild. Doch es geht auch ein bisschen um seine Eigene.

Hatte ihre Mutter eine Affäre mit Adolf Hitler?

2018 ist Schwarzers Buch über die Schauspiel-Ikone auch in Frankreich erschienen. Hier leben Daniel Biasini und die gemeinsame Tochter der beiden, Sarah Biasini, die jüngst selbst ein Buch über ihre Mutter herausgebracht hat. Seitdem wehrt sich der 72-Jährige vehement gegen einige Aussagen darin.

Konkret geht es um die Behauptung Schwarzers, die Schauspielerin hätte ihrem Ehemann Reisen, Jachten und Autos bezahlt und darum, Biasini haben mehrere Affären gehabt und sei für Romy Schneiders Fehlgeburt mitverantwortlich. All das sei falsch und Alice Schwarzer eine Lügnerin.

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Daniel Biasini und Romy Schneider 1980  Charles Biasini@Getty Images

In einem früheren Interview mit der Bild behauptet Biasini sogar, die Autorin habe diese Lügen nur verbreitet, um ihr Buch zu verkaufen. Fassungslos macht ihn auch die Aussage darin, Romys Mutter habe mit Adolf Hitler geschlafen. "Romy hat niemals gesagt, dass ihre Mutter mit Hitler geschlafen hat." Ihre Mutter sei lediglich bei Eva Braun zum Tee eingeladen gewesen.

Biasini bleibt auf Anwaltskosten sitzen

Hartnäckig hat er dafür gekämpft, "dass Romy wenigstens ein Minimum an Respekt entgegengebracht wird". Doch das Gericht hat nun auch in zweiter Instanz gegen Biasini entschieden. Nun muss er dem Verlag l’Archipel 2.000 Euro bezahlen und die Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen. Einen weiteren Versuch vor Gericht möchte er nicht unternehmen.

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