Marc Terenzi wehrt sich gegen "vollkommen haltlose Vorwürfe"

Gegen Marc Terenzi wurden schwere Vorwürfe erhoben, in einem Statement bei Instagram weist der Sänger diese nun entschieden zurück. Er werde seine "Unschuld beweisen und die Urheber dieser Verleumdung zur Verantwortung ziehen".

Marc Terenzi wehrt sich gegen "vollkommen haltlose Vorwürfe"
© imago images/Chris Emil Janßen
Marc Terenzi wehrt sich gegen "vollkommen haltlose Vorwürfe"

Marc Terenzi (44) hat angekündigt, dass er sich gegen die schweren Vorwürfe wehren wird, die kürzlich gegen ihn erhoben wurden. "Wie Ihr Euch wahrscheinlich vorstellen könnt, sind die jetzt öffentlich gewordenen unglaublichen und vollkommen haltlosen Vorwürfe gegen mich nicht spurlos an mir vorbeigegangen", schreibt er in einem Statement in einer Instagram Story.

Nachdem der Sänger davon in Kenntnis gesetzt worden sei, habe er umgehend einen Anwalt eingeschaltet. Da das Verfahren derzeit laufe, könne er zu Einzelheiten in der Öffentlichkeit derzeit keine Stellungnahme abgeben. "Mir ist es aber sehr wichtig unmissverständlich klarzustellen, dass ich die Vorwürfe gegen mich in aller Deutlichkeit und entschieden zurückweise", schreibt Terenzi.

Marc Terenzi: "Nicht in Worte zu fassen"

Der 44-Jährige habe in seinem bisherigen Leben "[...] bestimmt nicht alles richtig gemacht, ganz im Gegenteil", erklärt er weiter. "Was mir hier jetzt allerdings unterstellt wird, ist nicht in Worte zu fassen. Ich werde meine Unschuld beweisen und die Urheber dieser Verleumdung zur Verantwortung ziehen." Das Statement habe der gebürtige US-Amerikaner aus dem Englischen ins Deutsche übersetzen lassen, da es ihm wichtig gewesen sei, diese Worte auf Deutsch zu veröffentlichen.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hatte unter anderem gegenüber "Brisant" kürzlich bestätigt, dass sie "ein Ermittlungsverfahren u.a. wegen des Tatverdachts der sexuellen Belästigung" führe. Der Ausgangspunkt für das Ermittlungsverfahren sei demnach eine Anzeige aus dem August 2022. Aktuell könne laut des Statements der Staatsanwaltschaft "nicht abgeschätzt werden, ob nach Abschluss aller Ermittlungen der für die Erhebung der Anklage erforderliche hinreichende Tatverdacht gegen den Beschuldigten begründet werden kann". Es gilt die Unschuldsvermutung.

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