Prinz Harry fordert halbe Million Euro Schadenersatz von MGN

Sollte Prinz Harry im Rechtsstreit mit dem Verlag Mirror Group Newspapers Recht bekommen, so winkt ihm offenbar bis zu einer halben Million Euro.

Prinz Harry fordert halbe Million Euro Schadenersatz von MGN
© imago/Avalon.red
Prinz Harry fordert halbe Million Euro Schadenersatz von MGN

Nach rund sieben Wochen ist am vergangenen Freitag (30. Juni) die Beweisaufnahme im Rechtsstreit von Prinz Harry (38) und drei weiteren Personen gegen die Mirror Group Newspapers (MGN) beendet worden. Am finalen Tag sei laut britischen Medien, darunter "The Guardian" und "BBC News", auch die Schadenersatzforderung des Royals mitgeteilt worden. Demnach will Prinz Harry für den Eingriff in seine Privatsphäre 440.000 britische Pfund (umgerechnet etwa 500.000 Euro) von MGN.

Zunächst sollen Harrys Anwälte von einer Entschädigung in Höhe von 320.000 Pfund ausgegangen sein. Diese Summe habe sich jedoch zuletzt nach weiteren Vorwürfen der illegalen Informationsbeschaffung noch um 120.000 Pfund erhöht. Harry ist Mitkläger und wirft dem Verlag vor, sich Informationen auf unrechtmäßige Weise beschafft zu haben. So sei zum Beispiel sein Telefon gehackt und heimlich abgehört worden.

Unter anderem Artikel über seine Mutter Diana

Harry behauptet, dass etwa 140 Artikel, die zwischen 1996 und 2010 veröffentlicht wurden, Informationen enthielten, die mit unrechtmäßigen Methoden gesammelt wurden. 33 dieser Artikel wurden ausgewählt, um in dem Verfahren berücksichtigt zu werden. Diese drehten sich unter anderem um seine Ex-Freundin Chelsy Davy (37), seine verstorbene Mutter Diana (1961-1997) sowie um seinen einstigen Drogenkonsum, über den er zuletzt selbst in seiner Autobiografie "Reserve" berichtet hatte.

Anfang Juni dieses Jahres war Prinz Harry zur Vernehmung persönlich vor dem Obersten Gerichtshof in London erschienen. MGN bestreitet derweil sämtliche Vorwürfe. Der Verlag macht außerdem geltend, dass einige der Kläger ihre Klage zu spät eingereicht hätten.

Wann mit einem Urteilsspruch zu rechnen ist, sei laut den Berichten noch nicht abzusehen. Es könne sich aber noch um Monate handeln, ehe der zuständige Richter ein Urteil fällt, heißt es weiter.

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