Jérôme Boateng wieder vor Gericht: Das sind die Vorwürfe

Der Fußballspieler Jérôme Boateng ist zwar äußerst erfolgreich, geriet aber bereits in der Vergangenheit mit dem Gesetz in Konflikt. Im letzten Jahr wurde er wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin zu einer Geldstrafe von insgesamt 1,8 Millionen Euro verurteilt, wie Spiegel Online damals berichtete. Nun gibt es einen neuen Prozess.

Boateng mit seinem Verteidiger
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Boateng mit seinem Verteidiger

Es waren äußerst schwerwiegende Vorwürfe, welche die Staatsanwalt im Verfahren gegen Jérôme Boateng erhob: Er soll seine ehemalige Lebensgefährtin unter anderem in den Kopf gebissen, geboxt und auf den Boden geworfen haben. Boateng selbst bestritt die Vorwürfe. Das Amtsgericht München berücksichtigte in seinem Urteil damals lediglich einen einzigen Faustschlag ins Gesicht. Da keine der beteiligten Parteien mit dem Urteil zufrieden war, geht das Verfahren nun in eine neue Runde.

Neuer Ärger für den Fußballstar

Ab heute wird vor dem Landgericht München und nicht mehr vor dem Amtsgericht verhandelt. Wie bild.de berichtet, muss sich der Fußballstar an zwei angesetzten Verhandlungstagen heute und morgen Saal A101 des Gerichts verantworten, da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Boateng selbst gegen das frühere Urteil Berufung eingelegt haben.

Während Boatengs Verteidiger einen Freispruch für seinen Mandanten fordert, möchte die Staatsanwaltschaft eine höhere Strafe für den Fußballer erreichen. Trotz der enormen Geldstrafe gilt er bisher nämlich als nicht vorbestraft, da eine Vorstrafe erst ab 90 Tagessätzen eingetragen wird. Boatengs Geldstrafe errechnete sich jedoch aus nur 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro.

Ausgang noch völlig offen

Wie das Verfahren ausgehen wird, ist aktuell noch völlig offen. Ein Urteil wird am morgigen Freitag erwartet. Wie merkur.de mit Bezug auf die Deutsche Presse-Agentur berichtet, hat Boateng seinen Anwalt ausgetauscht und wird in der aktuellen Verhandlung nun von Norman Nathan Gelbart und nicht mehr von Kai Walden vertreten.

Gelbart geht davon aus, dass im ersten Verfahren wichtige “entlastende Umstände nicht beziehungsweise nicht ausreichend gewürdigt wurden” und setzt daher darauf, dass das Landgericht ein positiveres Urteil für Boateng sprechen wird.

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