Knallharter Ehevertrag: Charlène verliert ihre Kinder an Fürst Albert II.

Fürst Albert und seine Charlène haben einen knallharten Ehevertrag, laut dem es für die Fürstin nicht gut aussieht.

Knallharter Ehevertrag: Charlène verliert ihre Kinder an Fürst Albert II.
© SC Pool - Corbis@Getty Images
Knallharter Ehevertrag: Charlène verliert ihre Kinder an Fürst Albert II.

Die Gerüchteküche ist schon lange am Brodeln: Lassen sich Fürstin Charlène und Fürst Albert II. von Monaco scheiden? Hierfür gäbe es bereits seit Monaten Anzeichen: Letztes Jahr erkrankt Charlène in ihrer Heimat Südafrika an einer HNO-Infektion.

Charlène ging es nicht gut

Daraufhin kann sie monatelang nicht das Land verlassen, ihr Mann kommt sie in all der Zeit nur zwei Mal besuchen. Außerdem wird vermutet, dass die unglückliche Charlène gar nicht zurück zu ihrem Mann und seinem Fürstentum möchte.

Letzteres scheint sich zu bestätigen, als Charlène nur wenige Tage nach ihrer Rückkehr Monaco schon wieder verlässt. Sie begibt sich in eine Schweizer Klinik, in der sie sich wegen Erschöpfung über Monate behandeln lässt.

Knallharter Ehevertrag

Jetzt, da sie wieder zurück in Monaco ist, scheint sich zu bestätigen, wie schlecht es zwischen dem Ehepaar wirklich läuft, denn am Freitag berichtet das französische Magazin Voici über den Ehevertrag der beiden.

Darin steht laut Voici unter anderem, dass Charlène eine Apanage (eine Abfindung) von 12 Millionen Euro pro Jahr bekommen soll. Dadurch hätte Charlène immer noch ein bequemes Leben. Angeblich soll sie nach Genf gehen wollen, wodurch sie sowohl in der Nähe der Klinik, in der sie behandelt wurde, wäre, als auch nahe ihrer Kinder in Monaco.

Wer bekommt das Sorgerecht?

Denn eines ist sicher: Das Sorgerecht bekäme die 44-Jährige im Falle einer Scheidung nicht, denn Jacques ist der Erbe von Fürst Albert, weshalb Charlène einen knallharten Ehevertrag bezüglich künftiger Kinder unterzeichnen musste. Gleiches gilt natürlich auch für Jacques' Zwillingsschwester Gabriella, für die Charlène ebenfalls nicht das Sorgerecht bekäme.

Der Ehevertrag soll laut Voici vorsehen, dass nach zehn Jahren Ehe nachverhandelt werden kann, - Charlène und Fürst Albert haben im letzten Jahr ihren zehnjährigen Hochzeitstag getrennt voneinander gefeiert.

Scheidung wäre eine Katastrophe für Albert

Die französische Zeitschrift berichtet, dass Charlène sich bereits zugesichert haben soll, ihre Kinder in den Schulferien sehen zu können und diese Zeit für sie reserviert sei.

Eine Scheidung wäre für Fürst Albert eine Katastrophe, da er gläubiger Katholik ist und die Auflösung seiner Ehe gegen seine eigenen Werte und die der katholischen Kirche verstößt.

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