Urteil im Stalker-Fall um Tochter Davina: Carmen Geiss ist fassungslos

2024 wurde Davina Geiss monatelang von einem Stalker drangsaliert. Nun wurde der Fall vor einem Schweizer Gericht behandelt. Das Urteil ist jedoch mehr als ernüchternd für die Familie - besonders Mama Carmen zeigt sich empört und enttäuscht.

Urteil, Prozess, Stalker, Geissens, Gericht
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20 fun Facts über die Geissens

Das vergangene Jahr war nicht immer leicht für die Geissens. Nicht nur, dass Mama Carmen für eine Operation ins Krankenhaus musste, bei der ihr die Gallenblase sowie drei Gallensteine entfernt werden mussten - auch das Familiendomizil in Dubai wurde Anfang des Jahres von Hochwassern als Folge schwerer Unwetter bedroht.

Doch als sei das nicht genug gewesen, wurde die Familie auch persönlich bedroht: Ein Stalker hat vor allem die 22-jährige Tochter Davina mit bedrohlichen und beleidigenden Nachrichten drangsaliert. Der Fall ist nun vor einem Schweizer Gericht behandelt worden - über das Urteil zeigt sich die Familie und vor allem Mama Carmen jedoch ganz und gar nicht begeistert. Näheres berichten die Zeitschrift Bunte sowie die Magazine Focus Online und OE24.

Urteil im Fall Steven S.

"Muss erst jemand sterben, bevor hier etwas unternommen wird?", beschwert sich Carmen Geiss, die zuletzt ihren 60. Geburtstag feierte, laut Angaben von Focus Online. Der 38-jährige Steven S. stand wegen Morddrohungen und Psychoterror vor einem Schweizer Bezirksgericht. Über Monate soll er Davina Geiss entsprechende Nachrichten via Instagram geschickt haben.

Das Urteil lautet nun fünf Monate Freiheitsstrafe sowie 45 Tagessätze Geldstrafe - allerdings saß S. zuvor insgesamt 320 Tage in Sicherheitshaft, weswegen beides bereits als verbüßt gilt, wie das Magazin OE24 berichtet. Tatsächlich wurde ihm dafür vielmehr sogar noch eine Entschädigung von 12.600 Franken (etwa 13.480 Euro) zugesprochen. "Wir fühlen uns hier von der Schweizer Justiz komplett im Stich gelassen", beschwert sich Carmen laut Focus Online weiter.

Schock für die Geissens

Laut weiteren Berichten soll Steven S. sogar Morddrohungen gegenüber Frauen in einem Solarium ausgesprochen haben, da er glaubte, Davina habe sie ihm "auf den Hals gehetzt". Davina selbst habe er gedroht, "sie zu Tode zu stechen".

Von einer Gutachterin hieß es, dass S. in eine geschlossene Klinik gehöre - er leide unter Wahnvorstellungen sowie paranoider Schizophrenie. Der Richter erachtete eine solche Maßnahme jedoch nicht als notwendig angesichts der Schwere der Drohungen, wie Carmen Geiss weiter erläuterte. "Ich fasse es nicht", schimpfte sie laut Angaben der Bunte weiter. Ein psychisch kranker Mann bedrohe ihre Tochter sowie weitere unbekannte Frauen - "und was macht das Gericht? Spricht ihm sogar noch eine üppige Entschädigung zu!" Ein wahrhaft ernüchterndes Urteil für die Familie.

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Verwendete Quellen:

Bunte: "'Ich fasse es nicht': Carmen Geiss erschüttert über das Urteil in Davinas Stalker-Prozess"

Focus Online: "Morddrohung gegen Davina: 'Muss erst jemand sterben?': Carmen Geiss platzt nach Stalker-Urteil der Kragen"

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