Streit um Marienburg: Ernst August zieht Klage gegen seinen Sohn zurück

Prinz Ernst August Senior zieht einen Tag vor der Anhörung die Klage gegen seinen Sohn zurück. Eine überraschende Entscheidung.

Ernst August Junior
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Ernst August Junior

Seit Jahren schon wird zwischen dem Skandalprinz von Hannover, Ernst August, und seinem Sohn Ernst August Jr. ein erbitterter Familienkrieg ausgetragen.

Grund sind nicht nur unüberwindbare Unstimmigkeiten zwischen den beiden Herren, der Senior hat auch etwas gegen die Beziehung seines Sohnes mit der russischen Modedesignerin Ekaterina Malysheva.

Klage gegen seinen eigenen Sohn

Was die Vater-Sohn-Beziehung zuletzt aufwühlt und für Schlagzeilen sorgt, ist der Streit um die geschenkten Welfen-Güter. Da er seinem Junior "groben Undank" vorwirft, will der 68-Jähre unter anderem das Gut Calenberg, das Fürstenhaus in Herrenhausen und eben die Marienburg zurückhaben.

Ernst August Senior hatte seinem Sohn die Burg bereits 2004 vermacht, die er seit 2017 zurückfordert. Um seinen Willen durchzusetzen, reicht er schließlich sogar Klage gegen seinen Sohn ein.

Er wirft seinem Sohn neben "grober Undankbarkeit" vor, ihn in schwierigen Zeiten im Stich gelassen und ihn nicht im Krankenhaus besucht zu haben. Kurz bevor es dann am Donnerstag zu dem Prozess kommt, zieht der Welfen-Chef seine Anklage jedoch zurück.

Doch nicht ganz, denn er hat seine Klage an die Salzburger EAH BetreibungsgmbH verkauft, die die diese nur fortführt. Der Schritt des Prinzen kommt überraschend ist jedoch ein cleverer Schachzug, da er so im Falle einer Niederlage Gerichtskosten sparen wird.

Keine guten Chancen für Ernst August

Und nach aktuellem Stand stehen die Chancen für ihn recht schlecht, den Prozess zu gewinnen, denn bislang konnten keine seiner Klagepunkte für triftig befunden werden. Der Vorsitzende Richter Stefan Heuer erklärt:

Stand heute würden wir die Klage abweisen.

Die endgültige Urteilsverkündung soll am 3. Juni erfolgen. Erbprinz Ernst August Junior zeigt sich positiv und hat wenig Bedenken, was das Urteil betrifft:

Mit Blick auf die Stiftung Schloss Marienburg ist die Rechtslage ohnehin eindeutig und klar: Die Marienburg steht auf einem starken und zukunftssicheren Fundament.
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