Nach Mikrofonwurf gegen Fan: Polizei ermittelt gegen Cardi B

Nachdem sie ein Mikrofon ins Publikum geworfen hatte: Die Polizei ermittelt gegen Cardi B wegen Körperverletzung. Die Rapperin war ausgerastet, weil bei einem Konzert jemand einen Drink auf sie schüttete.

Nach Mikrofonwurf gegen Fan: Polizei ermittelt gegen Cardi B
© Xavier Collin/Image Press Agency/ImageCollect
Nach Mikrofonwurf gegen Fan: Polizei ermittelt gegen Cardi B

Nachdem Cardi B (30) bei einem Auftritt ein Mikrofon ins Publikum warf, ermittelt die Polizei nun wegen Körperverletzung. Gegenüber "Variety" bestätigte das Las Vegas Metro Police Department, dass eine Frau Anzeige erstattet hat.

"Nach Angaben des Opfers besuchte sie am 29. Juli 2023 eine Veranstaltung in einem Gebäude im 3500 Block des Las Vegas Boulevard", teilte die Polizei mit. "Während eines Konzerts wurde sie von einem Gegenstand getroffen, der von der Bühne geworfen wurde." Eine Verhaftung oder eine Vorladung in dem Fall gebe es noch nicht.

Fan schüttete Drink über Cardi B

Was war passiert? Bei einem Auftritt in Las Vegas wurde Cardi B aus dem Publikum heraus mit einem Getränk überschüttet. Die Rapperin reagierte, indem sie mit voller Wucht ihr Mikrofon in die Menge schleuderte. Eine Frau wurde am Kopf getroffen. Ob es sich bei ihr auch um die Person handelte, die Cardi B nass spritze, ist nicht ganz klar. Videos von dem Vorfall legen eher nahe, dass es nicht so war.

In letzter Zeit hatten sich Fälle gehäuft, bei denen Zuschauer bei Konzerten Dinge auf die Bühne werfen. So wurde Harry Styles (29) kürzlich von einem Smartphone am Kopf getroffen, Rapper Drake (36) an der Hand. Sängerin Bebe Rexha (33) zog sich durch einen Handywurf eine Wunde im Gesicht zu, die genäht werden musste.

Cardi B schon einmal wegen Körperverletzung angeklagt

Cardi B stand schon einmal wegen Körperverletzung vor Gericht. Die Rapperin und Ex-Stripperin war 2018 in eine Prügelei in einem New Yorker Stripclub verwickelt. Cardi B bekannte sich 2022 schuldig. Dadurch kam sie um eine Gefängnisstrafe herum. Sie wurde stattdessen zu 15 Tagen gemeinnütziger Arbeit verpflichtet.

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